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BFH, Urteil vom 16. Juni 2015 – IX R 30/14

§ 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, § 32a GmbHG

Der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses steht nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt (hier: Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung, Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten) im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war .

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