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BGH, Beschluss vom 15. März 1999 – II ZR 94/98

AktG § 247Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 247

Gemäß § 247 Abs. 1 AktG ist der Streitwert der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und AnfechtungsklageBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Anfechtungsklage
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Schlagworte: Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Nichtigkeitsfeststellungsklage/Nichtigkeitsklage, Streitwert