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BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 – IV ZB 25/16

ZPO § 1066; BGB § 2227

Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers können in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden.

Schlagworte: Schiedsgericht, Testamentsvollstreckung