Einträge nach Montat filtern

BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 – II ZR 233/09

AktG § 247

Der Antrag auf Festsetzung eines Teilstreitwerts ist vor der Verhandlung zur Hauptsache anzubringen (§ 247 Abs. 3 Satz 2 AktG). Auch in Verfahren, in denen keine mündliche Verhandlung stattfindet, kann er jedenfalls nicht nach Erlass der das Verfahren beendenden Entscheidung gestellt werden.

Schlagworte: Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Beschlussmängel, Streitwert