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BGH, Beschluss vom 28. April 2015 – II ZB 13/14

GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Haftung
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden.

Schlagworte: Auflösung der Gesellschaft, Fortsetzung werbende Tätigkeit, Insolvenzverfahren