Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 10. Juli 1967 – II ZR 71/67

§ 138 BGB, § 15 GmbHG

Eine Gesellschaftsvertragsbestimmung, die dem einen Gesellschafter das Recht gibt, den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu übernehmen, verstößt nicht schon dieses Inhalts wegen gegen die guten Sitten.

Schlagworte: Grundsätzliche Unzulässigkeit, Hinauskündigungsklausel