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BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997 – 4 StR 323/97

§ 263 StGB

Der faktische Geschäftsführer kann sich des Betrugs zum Nachteil von Lieferanten strafbar machen, wenn er trotz Zahlungsunfähigkeit einen Betrieb weiterführt.

Schlagworte: Betrug, faktischer Geschäftsführer