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BGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 – III ZR 254/15

BGB § 280 Abs. 1 Satz 1

Es ist regelmäßig nicht erforderlich, dass im Prospekt eines Private-Equity-Dachfonds auch die genaue Höhe der bei den jeweiligen Zielfonds anfallenden Kosten (hier: Managementfees) angegeben ist. Dies gilt auch, wenn bei dem als Teil-Blind-Pool ausgestalteten Dachfonds bereits einzelne Zielfonds ausgewählt sind, in die investiert werden soll.

 

 

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