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BGH, Urteil vom 13. April 2000 – IX ZR 144/99

§ 10 Abs 1 Nr 4 GesO

Ein Schuldner, der vereinzelt noch Zahlungen leistet, kann gleichwohl im Sinne der Anfechtungsvorschriften seine Zahlungen eingestellt haben.

Schlagworte: GmbHG § 64 Satz 1, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit