Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 13. Juni 1977 – II ZR 232/75

§ 11 Abs. 2 GmbHG

Für die Haftung des Handelnden nach GmbHG § 11 Abs 2 gilt bei geschäftlicher Tätigkeit vor der Eintragung dieselbe Verjährungsfrist wie für die Gesellschaft, wenn sie bei Vertragsabschluß schon eingetragen gewesen wäre.

Schlagworte: Haftung bei Gründung GmbH, Haftungsumfang, Handelndenhaftung Geschäftsführer, Verjährung, Vor-GmbH, Vorgesellschaft