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BGH, Urteil vom 14. Mai 1956 – II ZR 229/54

§ 161 HGB, § 119 HGB

Das Stimmrecht eines Kommanditisten kann durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden, jedoch nur insoweit, als es sich nicht um Gesellschaftsbeschlüsse handelt, die in die Rechtsstellung des Kommanditisten als solche eingreifen.

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