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BGH, Urteil vom 14. November 2000 – VI ZR 149/99

BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 823
; StGB § 266a

Bei der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung kann ein Schaden der Kasse zu verneinen sein, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre.

Schlagworte: Anfechtbarkeit, Anfechtbarkeit der Zahlung, Arbeitnehmeranteile, Arbeitnehmerbeiträge, Beitragsvorenthaltung, Darlegungs- und Beweislast, Geschäftsführer, GmbHG § 64 Satz 1, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Insolvenz, Schadensersatzanspruch, Teilzahlungen, Vorrang der Beitragsansprüche, Zahlungen nach Insolvenzreife