Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 14. Oktober 1985 – II ZR 276/84

Mit den Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmanns sind Warenlieferungen vereinbar, denen eine vollwertige Gegenleistung, insbesondere gleichwertige (Bar-)Einnahme gegenübersteht.

Schlagworte: Anwendungsbereich des Auszahlungsverbots, Austauschverträge, Gläubiger- und Aktiventausch, Gläubiger- und Aktivtausch, gleichwertige Gegenleistung, GmbHG § 64 Satz 1, Kapitalerhaltung, Kapitalerhaltung nach § 30 und § 31 GmbHG, Sonstige vermögensschmälernde Leistungen, Warenlieferungen, Zahlung, Zahlungen, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungen veranlasst, Zahlungen- weite Auslegung, Zahlungsbegriff