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BGH, Urteil vom 16. Mai 1988 – II ZR 357/87

§ 15 GmbHG

Läßt der Gläubiger des Gesellschafters einer GmbH dessen Geschäftsanteil pfändenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Geschäftsanteil
Geschäftsanteil pfänden
, nachdem der Gesellschafter den Anspruch auf die Abfindung oder das Auseinandersetzungsguthaben einem Dritten abgetreten hat, und ziehen nunmehr die Gesellschafter den Geschäftsanteil des Vollstreckungsschuldners ein, so erwirbt der Dritte den an die Stelle des Anteils tretenden Abfindungsanspruch belastet mit dem Pfändungspfandrecht.

Schlagworte: Geschäftsanteil, Vorausabtretung Abfindungsanspruch/Auseinandersetzungsguthaben und Abtretung des Geschäftsanteils