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BGH, Urteil vom 19. November 2009 – IX ZR 12/09

PartGG § 8

Ist ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so kann er auch für vor seinem Eintritt in die Partnerschaft begangene berufliche Fehler eines anderen mit dem Auftrag befassten Partners haften; selbst wenn er sie nicht mehr korrigieren kann.

Schlagworte: Beitritt, Partner