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BGH, Urteil vom 21. April 1997 – II ZB 14/96

PartGG

Allen Gesellschaften mit einer anderen Rechtsform als der Partnerschaft, die nach dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes gegründet oder umbenannt werden, ist die Bezeichnung „und PartnerBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Partner
und Partner
“ verwehrt. Dies gilt auch für die Zusätze „+ Partner“ oder „& Partner“.

Schlagworte: Firma der GmbH, Firmenzusatz, Handelsrecht, Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags, Partnerschaftsgesellschaft