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BGH, Urteil vom 23. November 1959 – II ZR 193/57

§ 68 GenG

Der Vorstand ist nicht zur Ausschließung eines Aufsichtsratsmitglieds aus der Genossenschaft berechtigt, selbst wenn ihm das Statut das Recht zur Ausschließung von Mitgliedern unterschiedslos zuweist.

Schlagworte: Ausschluss, Genossenschaft, Genossenschaftsrecht