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BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 – II ZR 88/53

GmbHG §§ 38, 45, 46; BGB § 626Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 626

Hat der Gesellschaftsvertrag einer GmbH das Recht zur Kündigung der Dienstverhältnisse der Geschäftsführer dem Aufsichtsrat übertragen, ist dieser aber funktionsunfähig, dann ist die Gesellschafterversammlung in der Lage, insoweit die Rechte des Aufsichtsrats wahrzunehmen.

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Aufsichtsrat, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsvertrag, Kündigung