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BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 – II ZR 170/57

§ 2 GmbHG, § 5 Abs 4 GmbHG

a) Vor Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Haftung
kann ein Wechsel im Mitgliederbestande nicht durch Übertragung der Mitgliedschaft, sondern nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vorgenommen werden.

b) Das Sacheinlageversprechen ist wegen Überbewertung des einzubringenden Gegenstandes nur nichtig, wenn ein grober, offensichtlicher Verstoß gegen gesunde kaufmännische Grundsätze vorliegt.

Schlagworte: Änderung im Gesellschafterbestand, Beurkundung, Entstehen und Erlöschen, Entstehen und Erlöschen des Geschäftsanteils, Errichtung der GmbH, Gesellschaftsvertrag, Gründung, Sacheinlagen