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BGH, Urteil vom 27. September 1999 – II ZR 356/98

BGB § 736; HGB § 160

a) Zur Frage des Verzichts eines Gesellschaftsgläubigers auf die Nachhaftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters.

b) Dauerschuldverhältnisse sind ohne Differenzierung nach gewissem oder ungewissem Verlauf in der Zukunft als Verbindlichkeiten im Sinne von § 160 Abs. 1 a. F. anzusehen.

c) Bei der Auslegung des § 160 Abs. 1 a. F. hält der Senat an der sogenannten Kündigungstheorie nicht mehr fest.

Schlagworte: Gesellschafter, Personengesellschaft