Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 28. September 1992 – II ZR 299/91

GmbHG § 43; BGB § 687

a) Eine Haftung des weisungsberechtigten wirtschaftlichen Alleingesellschafters einer Strohmanngründung für Geschäftshandlungen, die er während seiner Alleinstellung für die GmbH vorgenommen hat, aus den Gesichtspunkten der angemaßten Eigengeschäftsführung (§ 687 Abs. 2 BGB) oder der fehlerhaften tatsächlichen Geschäftsführung (§ 43 Abs. 2 analog GmbHG) scheidet grundsätzlich aus.

b) Auch eine Haftung aus Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht kommt nicht generell, sondern nur nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht. Denn jedenfalls außerhalb der Gefährdung von Gläubigerinteressen ist ein von der Gesamtheit der Gesellschafterinteressen unabhängiges Gesellschaftsinteresse, dem eine Treuepflicht des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft Rechnung zu tragen hätte, grundsätzlich nicht anzuerkennen. Dies schließt eine Haftung gegenüber der Gesellschaft für ihr nachteilige Entscheidungen ihres Alleingesellschafters auch dann aus, wenn seine Anteile nachträglich in andere Hände übergehen.

Schlagworte: Abgeleitetes Wettbewerbsverbot, Alleingesellschafter, Alleingesellschafter und -geschäftsführer, Anteilsübertragung, Eigener Geschäftsanteil und Alleingesellschafter, faktischer Geschäftsführer, Geschäftsanteil, Gesellschafter, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Strohmann, Treuepflicht, Treuepflicht in der GmbH, Treuepflicht zwischen Gesellschafter und GmbH, Wettbewerbsverbot der Gesellschafter