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BGH, Urteil vom 3. November 2015 – II ZR 446/13

BGB §§ 705, 719; ZPO § 767 Abs. 1

a) Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.

b) Bei einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
können ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 8. November 1965 II ZR 223/64, BGHZ 44, 229, 231) unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.

 

Schlagworte: GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Übertragung der Gesellschafterstellung, Vermögensübertragung, Vollstreckungsabwehrklage