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BGH, Urteil vom 4. November 1996 – II ZR 48/95

BGB § 708; HGB § 116

Überschreitet der geschäftsführende Gesellschafter einer oHG die ihm nach dem Gesellschaftsvertrag eingeräumten Befugnisse, so kommt es für die Frage einer daran anknüpfenden Ersatzpflicht allein darauf an, ob ihm der Kompetenzverstoß vorgeworfen werden kann; unerheblich ist dagegen, ob dem Gesellschafter bei der Durchführung der Geschäftsführungsmaßnahme selbst ein Verschulden zur Last fällt oder nicht.

Schlagworte: Geschäftsführer, Geschäftsführungsbefugnis, Geschäftsführungsmaßnahme, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Kompetenzüberschreitung, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Schadensersatzanspruch