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BGH, Urteil vom 6. Oktober 1960 – II ZR 215/58

Der Alleingesellschafter einer GmbH, der zugleich ihr alleiniger Geschäftsführer ist, kann sich Selbstkontrahieren nur im Wege der Satzungsänderung und nicht durch einfachen Beschluß gestatten.

Schlagworte: Anmeldung Handelsregister, Art und Umfang der Vertretungsbefugnis, Inhalt der Anmeldung, Verbot des Selbstkontrahierens, Vertretungsbefugnis