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BGH, Urteil vom 8. April 1991 – II ZB 3/91

GmbHG § 35; BGB § 181

Die dem Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH durch die Satzung erteilte und ins Handelsregister eingetragene Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts erlischt nicht dadurch, dass der Geschäftsführer Alleingesellschafter der GmbH wird.

Schlagworte: Alleingesellschafter, Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Geschäftsführer, Gesellschafter, Handelsregister, Verbot des Selbstkontrahierens, Vertretungsbefugnis