Einträge nach Montat filtern

BGH, Urteil vom 9. November 1998 – II ZR 190/97

GmbHG § 11

a) Hat die Ingangsetzung der Vor-GmbH in der Zeit zwischen Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Eintragung der Gesellschaft zu einer Organisationseinheit geführt, die als Unternehmen anzusehen ist, das über seine einzelnen Vermögenswerte hinaus einen eigenen Vermögenswert repräsentiert, hat die Bewertung des Vermögens in der Vorbelastungsbilanz nach der Ertragswertmethode zu erfolgen. Stichtag ist der Tag der Handelsregistereintragung.

b) Die Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens kann auf künftige Erfolgschancen im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzung für die Nutzung der Chancen am Stichtag bereits im Ansatz geschaffen sind.

Schlagworte: Eintragung Handelsregister, Ertragswertverfahren, Feststellung der Unterbilanz, Geschäfts- und Firmenwert, Gesellschafter, Haftung bei Eintragung, Haftung bei Gründung GmbH, Haftung der Gesellschafter der Vor-GmbH, Unterbilanzhaftung, Unternehmensbewertung, Vor-GmbH, Vorbelastungsbilanz, Vorgesellschaft