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Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.06.2009 – 6 U 56/08

GmbHG § 46

1. Eine aufsichtsratslose GmbH (vertreten durch den neuen Geschäftsführer oder einen Liquidator) kann ein gerichtliches Verfahren gegen ihren ausgeschiedenen Geschäftsführer auch ohne vorherige Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG führen (Fortführung OLG BrandenburgBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Brandenburg
, Urteil vom 23.10.1997, Az.:12 U 216/96 = NJW-RR 1998, 1196).

2. Die Gesellschafterversammlung ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer und in Annexkompetenz dazu zum Abschluss des Anstellungsvertrages berechtigt.

3. Ansprüche der Gesellschaft wegen eines existenzvernichtenden Eingriffs bestehen nur gegenüber den Gesellschaftern, nicht auch gegenüber dem Fremdgeschäftsführer der Gesellschaft.

Schlagworte: Abberufung, Aufsichtsrat, Bestellung zum Geschäftsführer, existenzvernichtende Eingriffe, Existenzvernichtungshaftung, Geschäftsführer, Liquidation