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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2012 – 9 V 9222/10

AO § 34, FGO § 69

1. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann sich der gesetzliche Vertreter eines Steuerschuldners bereits vor dem Eintritt der FälligkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Eintritt der Fälligkeit
Fälligkeit
einer Steuer einer haftungsauslösenden Pflichtverletzung i. S. von § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 AO schuldig machen, wenn er ungeachtet der erkennbar entstehenden Steueransprüche für deren spätere Tilgung im Zeitpunkt der Fälligkeit keine Sorge trifft (vgl. dazu nur BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 19/02, BStBl II 2004, 967 sowie Jatzke, in: Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 AO Rz. 27 ff., jeweils m. w. N.).

2.Nach Überzeugung des Senats gilt dieser Grundsatz nicht nur in den Fällen, in denen der die Mittelvorsorgepflicht verletzende Geschäftsführer auch bei Eintritt der FälligkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Eintritt der Fälligkeit
Fälligkeit
der Steuern noch im Amt ist, sondern auch dann, wenn der bisherige gesetzliche Vertreter der Gesellschaft bei Eintritt der FälligkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Eintritt der Fälligkeit
Fälligkeit
der Steuern zwar sein Amt bereits aufgegeben oder verloren hat, aber in der Zeit vor der Amtsaufgabe oder dem Amtsverlust zumindest grob fahrlässig gegen die o. g. Mittelvorsorgeverpflichtung verstoßen hat.

3. Zahlen die Mitgeschäftsführer einer Komplementär-GmbH den Betrag der zu erwartenden, bereits kraft Gesetzes entstandenen Gewerbesteuer, im Zeitpunkt der im Rahmen einer Veräußerung erfolgten Abtretung der GmbH-Anteile und Aufgabe der Mitgeschäftsführerämter aber noch nicht festgesetzten, wegen der eingereichten Steuererklärung aber bereits bekannten, Gewerbesteuer auf ein Geschäftskonto der Komplementär-GmbH ein, so genügen sie damit nicht ihrer Mittelvorsorgeverpflichtung, wenn nicht durch zusätzliche Maßnahmen sichergestellt wird, dass der Fiskus im Zeitpunkt der Fälligkeit die Gewerbesteuer vollständig vereinnahmen wird.

Schlagworte: Amtsaufgabe, Amtsverlust, Eintritt der Fälligkeit, Geschäftsführer, Gesellschaft, gesetzlicher Vertreter, Gewerbesteuer, Mittelversorgungsverpflichtung, Pflichtverletzung, Steuerrecht