Einträge nach Montat filtern

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2015 – 10 K 546/12 E

Bei Tätigkeiten, die nicht typischerweise dazu bestimmt sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen, lässt allein das Erzielen langjähriger Verluste noch keinen zwingenden Schluss auf das Nichtvorliegen der „Gewinnerzielungsabsicht“ zu. Vielmehr muss bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.

Schlagworte: Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei