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BGH, Urteil vom 11. Januar 2011 – II ZR 157/09

GmbHG §§ 30, 31 aF

Wird eine Schuld der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter übernommen, die eigenkapitalersatzrechtlich gebunden ist, ist auch eine zum Ausgleich der Schuldübernahme durch Anerkenntnis begründete Forderung des Schuldübernehmers gegen die Gesellschaft eigenkapitalersatzrechtlich gebunden.

Schlagworte: Anerkenntnis, Eigenkapitalersatzrecht, Kapitalersetzende Leistungen, Kapitalgesellschaft, Klage der GmbH gegen Gesellschafter wegen Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebotes