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BGH, Urteil vom 7. Juni 1999 – II ZR 278/98

BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
BGB
BGB § 242
; HGB §§ 119, 161; ZPO § 256

a) Bei einer Personengesellschaft – auch einer körperschaftlich strukturierten Publikums-KG – unterliegt die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen durch Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) ohne eine dahingehende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag keiner Klagefrist, sondern nur der Verwirkung.

b) Zur Auslegung des GesellschaftsvertragesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Auslegung
Auslegung des Gesellschaftsvertrages
einer Publikums-KG bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung, dass ein Rechtsstreit über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen (ausnahmsweise) auch mit der Gesellschaft ausgetragen werden kann.

Schlagworte: Allgemeine Feststellungsklage, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Beschlussmängel, Gesellschafterbeschluss, Klagefrist, Nichtigkeitsgründe, Personengesellschaft, Publikumspersonengesellschaft, Verwirkung