Einträge nach Montat filtern

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2012 – 8 W 82/12

HGB § 18

1. Nach § 18 Abs. 2 S. 1 HGB darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Dabei wurde durch das Handelsrechtsreformgesetz eine weitgehende Änderung und Liberalisierung des früher geltenden veralteten Firmenrechts eingeführt und darüber hinaus durch § 18 Abs. 2 S. 2 HGB eine deutliche Verminderung des Prüfungsaufwandes des Registergerichts im Eintragungsverfahren bewirkt. Dieses hat nur noch eine „ersichtliche“ Irreführung zu berücksichtigen. Hierdurch soll die Prüfungsintensität auf ein „Grobraster“ reduziert werden (OLG Stuttgart Justiz 2000, 126, und NJW-RR 2001, 755; OLG BrandenburgBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Brandenburg
, Beschluss vom 21. Oktober 2002, Az. 8 Wx 23/02, in juris; OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Hamm
Rpfleger 2007, 221; OLG DresdenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Dresden
NZG 2010, 1237; OLG CelleBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Celle
, Beschluss vom 14. Juni 2010, Az. 9 W 53/10, in juris; Thüringer OLG NZG 2010, 1354, und NZG 2011, 1191; Hopt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 35. Auflage 2012, § 18 HGB Rn. 9 ff.; Müther, Das Handelsregister in der Praxis, 2. Auflage 2007, Rn. 28 ff.; je m.w.N.).

2. Es kann auch eine Sachfirma gewählt werden, die nicht den Gegenstand des Unternehmens offenbart (Heidinger in Münchener Kommentar zum HGB, 3. Auflage 2010, § 17 HGB Rn. 26 ff.; Hueck-Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Auflage 2006, § 4 GmbHG Rn. 5 ff.; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Auflage 2010, Rn. 249 ff.; je m.w.N.).

Schlagworte: Firmenzusatz, Handelsregister