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KG, Beschluss vom 16.12.2011 – 25 W 94/11

FamFG § 61

„Vermögensrechtliche Angelegenheit“ i. S. d. §§ 61 Abs. 1 FamFG ist auch die Anfechtung der im Hauptsachebeschluss des Registergerichts getroffenen Kostenentscheidung.

Schlagworte: Beschwerdebefugnis, Handelsregister