Einträge nach Montat filtern

KG, Beschluss vom 19.01.2012 – 25 W 66/11

HGB §§ 13d, 13e, 13g; UmwG § 198; FamFG §§ 58, 382

1. Die neue Rechtsform der von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH nach spanischem Recht umgewandelten spanischen Rechtsträgergesellschaft ist unter Angabe der nach der Umwandlung maßgebenden spanischen Registernummer in das Handelsregister der deutschen Zweigniederlassung in Spalte 6 des Registerblattes einzutragen.

2. Die spanische Rechtsträgergesellschaft hat gemäß § 13g Abs. 2 Satz 1 HGB den Gesellschaftsvertrag der durch Formwechsel entstandenen GmbH nebst beglaubigter Übersetzung beim Handelsregister einzureichen.

3. Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der spanischen Rechtsträger-GmbH sind durch deren Geschäftsführer zur Eintragung in das HandelsregisterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Eintragung
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregister
am Sitz der deutschen Zweigniederlassung anzumelden.

Schlagworte: Formwechsel, Gesellschaftsvertrag, Handelsregister, Umwandlung