GmbHG § 6; FamFG § 395
1. Der Geschäftsführer einer GmbH ist im Verfahren auf seine Amtslöschung im Handelsregister gemäß § 395 FamFG beschwerdebefugt.
2. Die Gewerbeuntersagung eines Unternehmensteilgegenstandes gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 GmbHG führt zur Nichtigkeit der Geschäftsführerbestellung.
3. Die Ausschlussfrist gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG a.E. ist nicht auf den Tatbestand des § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG übertragbar.
Schlagworte: Beschwerdebefugnis, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Nichtigkeitsgründe