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KG, Beschluss vom 19.10.2011 – 25 W 35/11

GmbHG § 6; FamFG § 395

1. Der Geschäftsführer einer GmbH ist im Verfahren auf seine Amtslöschung im Handelsregister gemäß § 395 FamFG beschwerdebefugt.

2. Die Gewerbeuntersagung eines Unternehmensteilgegenstandes gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 GmbHG führt zur Nichtigkeit der Geschäftsführerbestellung.

3. Die Ausschlussfrist gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG a.E. ist nicht auf den Tatbestand des § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG übertragbar.

Schlagworte: Beschwerdebefugnis, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Nichtigkeitsgründe