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KG, Beschluss vom 20.10.2011 – 25 W 36/11

GmbHG § 66; FamFG § 59

Die Durchführung einer Liquidation ist gemäß § 66 Abs. 5 GmbHG dann erforderlich, wenn sich nach der Löschung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt (vgl. Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 19. Aufl. § 66 Rn. 37).

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