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KG, Urteil vom 16.12.2010 – 23 U 175/10

BGB §§ 242, 611

1. Für einen Fremdgeschäftsführer in einer gewerblich tätigen GmbH ist eine Vergütung als üblich anzusehen.

2. Den Erben eines verstorbenen Fremdgeschäftsführers einer GmbH steht gegen die Gesellschaft zur Bezifferung eines Anspruchs auf Zahlung der üblichen Vergütung ein Auskunftsanspruch zu.

Schlagworte: Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Geschäftsführer