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KG, Urteil vom 29.10.2010 – 14 U 96/09

AktG § 243; BGB § 226

1. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bzw. die Verfolgung eigensüchtiger Absichten eines Aktionärs ist für jeden Einzelfall festzustellen.

2. Die Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses
durch einen unterbesetzten Vorstands führt zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses.

Schlagworte: Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Jahresabschluss, Vorstand