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LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2008 – 5 Sa 977/08

GewO § 107; BGB § 134

Eine arbeitvertragliche Vereinbarung, wonach ein erheblicher Teil der vereinbarten Vergütung durch die Gewährung von Aktienbezugsrechten erfüllt wird, verstößt gegen § 107 I GewO. Eine derartige Vereinbarung entspricht regelmäßig nicht den Interessen des Arbeitnehmers und kann auch nicht mit der Eigenart des Arbeitsverhältnisses begründet werden.

Schlagworte: Ermessensentscheidung des Vorstands, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern, Umfang der Beteiligung gegenüber Festgehalt