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LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 – 021 O 4310/16

§ 826 BGB

Spektakuläres Urteil des Land­gerichts Augs­burg: Volks­wagen muss Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zahlen. Nicht mal eine Entschädigung für die mit dem inzwischen über sechs Jahre alten Wagen gefahrenen Kilo­meter gewährt das Gericht dem Auto­hersteller. Der Kläger erhält den vollen Kauf­preis in Höhe von 29 907,66 Euro zurück. Begründung für das soweit bekannt in diesem Punkt einzig­artige Urteil: „Dies wider­spräche dem Gedanken des Schadens­ersatzes nach wittenwid­riger Schädigung“, schreibt Vorsitzender Richter am Land­gericht Rudolf Weigell wörtlich in die Urteils­begründung. Es ging um einen VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI. Gekauft hatte ihn der Kläger Mitte 2012. Die Erstattung des Kauf­preises erhält er gegen Rückgabe des PKW.

Schlagworte: Abgasskandal, Dieselskandal