§ 826 BGB
Spektakuläres Urteil des Landgerichts Augsburg: Volkswagen muss Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen. Nicht mal eine Entschädigung für die mit dem inzwischen über sechs Jahre alten Wagen gefahrenen Kilometer gewährt das Gericht dem Autohersteller. Der Kläger erhält den vollen Kaufpreis in Höhe von 29 907,66 Euro zurück. Begründung für das soweit bekannt in diesem Punkt einzigartige Urteil: „Dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach wittenwidriger Schädigung“, schreibt Vorsitzender Richter am Landgericht Rudolf Weigell wörtlich in die Urteilsbegründung. Es ging um einen VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI. Gekauft hatte ihn der Kläger Mitte 2012. Die Erstattung des Kaufpreises erhält er gegen Rückgabe des PKW.
Schlagworte: Abgasskandal, Dieselskandal