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OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2010 – 5 W (Lw) 4/10

BGB §§ 1922, 398, 259

Hat das Gericht auf ein konkretes Auskunftsersuchen (hier: Ansprüche auf Auskunftserteilung im Rahmen der Liquidation einer LPG) einen Auskunftsanspruch bestandskräftig zuerkannt, so ist ein später geltend gemachter erneuter Auskunftsanspruch in dieser Angelegenheit unzulässig, auch wenn er eine Erweiterung des ursprünglichen Auskunftsanspruchs darstellt. Das gilt auch dann, wenn die rechtskräftige Erstentscheidung nicht der Rechtsprechung eines übergeordneten Gerichts entspricht.

Schlagworte: Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte