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OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.1996 – 7 U 84/95

GmbHG § 46; HGB § 249

1. Die von einer GmbH unterlassene Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten führt zur Anfechtbarkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses
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2. Zur Rückstellungspflicht einer GmbH für Kosten von Passivprozessen gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 HGB.

Schlagworte: Anfechtungsgründe, Jahresabschluss