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OLG Bremen, Beschluss vom 15.05.2003 – 4 W 13/03

BGB § 1913; UmwG

1. Das Bedürfnis der Fürsorge für unbekannte Gesellschafter einer GmbH entfällt nicht deshalb, weil den Gesellschaftern Einladungen oder Mitteilungen im Wege der öffentlichen Zustellung bekannt gegeben werden können.

2. Für die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:
GmbH
GmbH & Co. KG
GmbH & Co. KG
KG
besteht ein entsprechendes Fürsorgebedürfnis, sodass die die Bestellung eines Pflegers für die unbekannten Gesellschafter geboten ist.

Schlagworte: Treuepflicht, Umwandlung