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OLG Bremen, Urteil vom 09.10.2003 – 2 U 47/2003, 2 U 47/03

GmbHG § 19

Verspricht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer aus mehreren Personen bestehenden GmbH in einer privatschriftlichen Urkunde gegenüber der Gesellschaft, ein von ihm aufgenommenes Darlehen, dessen Valuta er der Gesellschaft zur Behebung einer Liquiditätsenge zur Verfügung gestellt hatte, der Gesellschaft endgültig zu belassen, so ist dieses Versprechen wie die Übernahme einer (weiteren) Stammeinlage zu behandeln mit der Folge, dass u.a. der Aufrechnungsausschluss nach § 19 Abs. 2 S. 2 GmbHG gilt.

Schlagworte: Kapitalaufbringung