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OLG Celle, Beschluss vom 18.11.2011 − 20 W 21/11

BGB § 58

Die Satzungsbestimmung eines Sportvereins, wonach ordentliche Mitgliederversammlungen durch Anzeige in der öffentlichen Tagespresse für öffentliche Bekanntmachungen anzukündigen sind, ist ausreichend bestimmt, wenn am Vereinssitz lediglich eine einzige Tageszeitung diese Kriterien erfüllt und der Verein einen ganz überwiegend örtlich ausgerichteten Tätigkeitsschwerpunkt hat.

Schlagworte: Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsvertrag