Einträge nach Montat filtern

OLG Celle, Urteil vom 15.10.2003 – 9 U 124/03

§ 138 BGB, § 34 GmbHG

Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann betr. sog. „Mitarbeitermodelle“ wirksam bestimmt werden, daß Mitarbeiter ihre Gesellschaftsanteile bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu denselben Bedingungen, zu denen sie diese überlassen erhalten haben, verpflichtet sind, rückzuübertragen, und zwar unabhängig vom Verkehrswert und ggfs. sogar unentgeltlich.

Schlagworte: Abfindungsbeschränkung bei Mitarbeiter- und Managementmodell, Ausnahmen im Einzelfall, Beschränkung der Abfindung, Einziehung des Geschäftsanteils, Hinauskündigungsklausel, Manager- und Mitarbeitermodelle, Mitarbeitermodell, Nichtigkeit aus Gründen des Gesellschafterschutzes, Wichtige Gründe für Einziehung