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OLG Dresden, Beschluss vom 27.09.2010 – 17 W 956/10

HGB §§ 131, 143, 161

Nach geltendem materiellen Recht bewirkt das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft nicht nur das Erlöschen der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Erlöschen der Gesellschaft
Gesellschaft
aufgrund Konfusion, sondern regelmäßig auch ihre liquidationslose Vollbeendigung sowie die Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden Gesellschafters; auf diesen gehen, gleichgültig ob er zuvor Kommanditist oder Komplementär war, alle Gegenstände des Gesellschaftsvermögens kraft Gesetzes über.

Schlagworte: Kommanditgesellschaft