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OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2001 – 12 U 2267/00

§ 286 ZPO, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 288 StGB

Eine Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH ohne Sicherheit für den Kaufpreisanspruch, die hinsichtlich eines gleichzeitigen Geschäftsführer- und Sitzwechsels im Passivprozess der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Passivprozess
Passivprozess der Gesellschaft
nur verspätet angezeigt wird und infolge einer Handlungsvollmacht eines bisherigen Geschäftsführers für den Verkehr nicht in Erscheinung tritt, kann den Anscheinsbeweis der Schädigungsabsicht im Sinne einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung oder Vollstreckungsvereitelung begründen.

Schlagworte: Einstellung des Geschäftsbetriebs, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB