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OLG Dresden, Urteil vom 18.05.2000 – 21 U 3559/99

§ 138 S 2 BGB

1. Die Aufteilung des Vermögens einer ehemaligen PGH auf drei zu gründende Gesellschaften und damit die rechtsübertragende Umwandlung durch Spaltung des Vermögens auf mehrere neu zu gründende Rechtsträger ist zulässig.

2. Eine Abfindungsklausel, nach der der ausscheidende GmbH-Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil in drei Raten nach fünf, acht und zehn Jahren nach Kündigungserklärung erhält, ist sittenwidrig, sofern die Gesellschaft durch Umwandlung einer ehemaligen PGH entstanden ist.

Schlagworte: Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters, Auszahlungsmodalitäten