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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2015 – I-3 Wx 114/15, 3 Wx 114/15

GmbHG § 74

Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der zum Handelsregister angemeldeten Tatsachen, nämlich, dass die Gesellschaft (hier: GmbH) vermögenslos ist und damit auch daran, dass die Liquidation tatsächlich beendet ist, so hat das Registergericht dem (z.B. durch Aufforderung zur Vorlage der Liquidationsabschlussbilanz) nachzugehen.

Schlagworte: Liquidation, Liquidationsbilanz